Mastrohre statisch nachgewiesen bis 9 Beaufort (88 km/h Wind), Mast-zu-Mast-Abstand max. 12,00 m.
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| Höhe über Flur | Gesamtlänge | Erdlänge | Durchmesser unten/oben |
|---|---|---|---|
| 6,0 m | 7,0 m | 1,0 m | 174/76 mm |
| 7,0 m | 8,0 m | 1,0 m | 188/76 mm |
| Typ | Transparentgröße (B x H) bei max. Spannweite von 12 m | |
|---|---|---|
| winddurchlässige Banner | windundurchlässige Banner | |
| T-B 6/100 | 6,00 x 0,80 m | 5,00 x 0,60 m |
| T-B 7/100 | 6,00 x 0,80 m | 5,00 x 0,60 m |
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Bauamt, ob und ab welcher Höhe eine Genehmigung für Ihren Fahnenmast erforderlich ist. Wenn Sie ein Fundament zum sicheren Aufstellen des Mastes gießen, muss dieses ggf. unabhängig von der Mast-Höhe als bauliche Maßnahme genehmigt werden.