Transparentmast T-K-Basic
- konische Masten zur Befestigung von Spannbändern, Transparenten, Werbebannern
- Mastrohr: Längsnaht geschweißt
- Material: stabiler, widerstandsfähiger Stahl S235JR, feuerverzinkt
- Hissvorrichtung: Der Mast besitzt keine Hissvorrichtung.
- Ausführung:
- 1 Mast
- Mastrohr mit 2 Stahlbügeln im Abstand von 1,50 m
- Mastkopf mit Aufsteckkappe aus PE (schwarz)
- Transparentmast aus deutscher Produktion
Transparentmast T-K-Protect
- konische Masten mit Hissvorrichtung zur Befestigung von Spannbändern, Transparenten, Werbebannern
- Mastrohr: Längsnaht geschweißt
- Material: stabiler, widerstandsfähiger Stahl S235JR, feuerverzinkt
- Seilführung: innenliegend für besten Diebstahlschutz
- Hissvorrichtung: Transparent-Hissvorrichtung
- Ausführung:
- 1 Mast
- 2 hochfeste Dyneema-Spannseile mit Kauschenpressung (ø 8 mm, Länge: 5 m) im Mastrohr aufsteigend
- Seilaustritt über Umlenkrollen im vertikalen Abstand von 1,50 m
- 2 innenliegende Sicherheits-Seilklemmen
- sperrbare Bedientür inkl. 3-Kant-Schlüssel
- Mastkopf mit Aufsteckkappe aus PE (schwarz)
- Transparentmast aus deutscher Produktion
Windstabilität
Mastrohre statisch nachgewiesen bis 9 Beaufort (88 km/h Wind), Mast-zu-Mast-Abstand max. 12,00 m.
Lieferung nur innerhalb von Deutschland
Größen
| Höhe über Flur |
Gesamtlänge |
Erdlänge |
Durchmesser unten/oben |
| 6,0 m |
7,0 m |
1,0 m |
174/76 mm |
| 7,0 m |
8,0 m |
1,0 m |
188/76 mm |
Empfohlener Einsatz
- Winddurchlässige Transparente (mind. 40 %), z.B. Meshgewebe, Varioflag® A
- Windundurchlässige Transparente, z.B. Textilbanner
| Typ |
Transparentgröße (B x H) bei max. Spannweite von 12 m |
| winddurchlässige Banner |
windundurchlässige Banner |
| T-B 6/100 |
6,00 x 0,80 m |
5,00 x 0,60 m |
| T-B 7/100 |
6,00 x 0,80 m |
5,00 x 0,60 m |
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Bauamt, ob und ab welcher Höhe eine Genehmigung für Ihren Fahnenmast erforderlich ist. Wenn Sie ein Fundament zum sicheren Aufstellen des Mastes gießen, muss dieses ggf. unabhängig von der Mast-Höhe als bauliche Maßnahme genehmigt werden.